AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen stem "C-Ray" und damit zusammenhängende Services und Produkte von Silicon Wälder Software e.U. ("Anbieter").

1. Geltung, Vertragsabschluss

Das Unternehmen Silicon Wälder Software e.U. (im Folgenden „Anbieter“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software des Anbieters gemäß der aktuellen Produktbeschreibung und dem Auftragsblatt als Software as a Service („SaaS“) bzw. Cloud-Angebot.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer laut KSchG §1 die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Dieses stellt eine ausdrückliche Bedingung für den Abschluss des Vertrages dar. Verbraucher laut KSchG §1 sind somit sowohl vom Angebot, Verkauf als auch Vertragsabschluss ausgeschlossen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert. Den AGB des Kunden widerspricht der Anbieter ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Anbieter bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

2. Art und Umfang der Leistung

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2.1 Funktionsumfang

Der Anbieter stellt in Zusammenarbeit mit dem Kunden auf Grundlage des geschlossenen Kaufvertrages ab Lizenzeinräumung das System zur Sicherheitsanalyse unter dem Namen „C-Ray“ zumindest wie folgt zur Verfügung:

- Durchführen von IT-Sicherheitsüberprüfungen laut Angebot

- Erstellen von Berichten basierend auf den Ergebnissen der IT-Sicherheitsüberprüfung

- Download der erzeugten Berichte als PDF laut Angebot

- Löschen von Berichten sowie der Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung

- Anzeige von Aktionen

- Anzeige von keinen / Listen- / kundenspezifischen Preisen

- Anzeige weiterer in Bezug zum Produkt stehender Informationen und Funktionalität

Es steht dem Anbieter frei, den Funktionsumfang jederzeit und ohne vorherige Information des Kunden zu erweitern, insofern dies nicht zu einer Einschränkung der durch den Kunden bereits vergüteten Leistungen führt. Eine Einschränkung des Funktionsumfangs die durch Dritte (z.B. durch Änderungen an Schnittstellen, die bei der Überprüfung verwendet werden) stellt keine Verletzung der zuvor genannten Leistungen dar. Eine Einschränkung des Funktionsumfang durch den Anbieter muss dem Kunden rechtzeitig, zumindest jedoch 14 Tage vor Umsetzung bekannt gegeben werden.

2.2. Leistungsumfang

2.2.1. Fortlaufende Software- und Systemwartung

- Bereitstellung lfd. Softwareupdates: Bei Updates des Portals wird darauf Bedacht genommen, „Downtimes“(eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten) möglichst zu vermeiden

- Das Einspielen von Sicherheitsupdates

- Sicherstellung der Verfügbarkeit und fortlaufende Überwachung des Systems

- Den Anforderungen des Anbieters entsprechende Anpassungen in der Art der zur Verfügung Stellung des Services (z.B. Firewall Änderungen, Auswahl anderer Systeme im Hintergrund etc.)

2.2.2. Support

- Anfragen per E-Mail an support@c-ray.solutions

- Insofern nicht anders vereinbart, wird Kunden Support nach bestmöglichen Fähigkeiten, jedoch ohne Anspruch jeglicher Art gegenüber dem Anbieter, zur Verfügung gestellt.

3. Verfügbarkeit der Software

Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich nach den Vereinbarungen im Auftragsblatt beim Anbieter anzuzeigen.

4. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung

Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

Datensicherungen erfolgen täglich und werden für 7 Tage zu Zwecken der Systemwiederherstellung aufbewahrt. Dies hat zur Folge, dass vom Kunden gelöschte Daten mit Bezug auf Sicherheitsüberprüfungen noch 7 Tage lang auf dem System des Anbieters bzw. von ihm beauftragten Dienstleistern verbleiben. Weitere Details zur Datenaufbewahrung finden sich im Abschnitt Datenschutz bzw. etwaigen dort verlinkten Dokumenten.

5. Vergütung

Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich nach dem vom Kunden akzeptierten Angebot. Die Zahlungsweise wird gesondert vereinbart und dokumentiert. Sollte nichts anderes vereinbart werden, erfolgt die Rechnungslegung der monatlichen Lizenzgebühr jeweils am Tag des Vertragsabschlusses des jeweiligen Monats, für die Periode im Voraus, und ist bei Zahlungsziel 14 Tagen fällig. Die Zahlung hat mittels, bei Vertragsschluss, gewähltem Zahlungsmittel zu erfolgen. Änderungen der Zahlungsart bzw. alternative Zahlungsarten können beim Anbieter schriftlich angefragt werden und bedürfen einer separaten, schriftlichen Vereinbarung.

Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach 2 vorheriger Mahnungen mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

Für zeitlich begrenzte, einmalige oder wiederkehrende Leistungen (z.B. Ausführung einer einzelnen Überprüfung inklusive Erstellung eines einzelnen Berichtes) erfolgt die Rechnungslegung, falls im Angebot nicht anders vereinbart, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Falls im Angebot nicht anders vereinbart, sind solche Rechnungen sofort fällig.

Der Anbieter kann jeweils zu Beginn eines neuen Quartals (Jänner, April, Juli, Oktober) die Preise wie auch die Sätze für eine vereinbarte Vergütung nach Belieben anpassen. Der Kunde muss zumindest einen Monat vor in Kraft treten der Preisanpassungen schriftlich über diese informiert werden und hat so ausreichend Zeit darauf zu reagieren. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis zum Ende des aktuellen und kommender Quartale (also Ende März, Juni, September und Dezember), mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündigen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe, mindestens jedoch der doppelten Höhe des Euribor zum Tag der Fälligkeit der Rechnung. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Anbieter die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 25,00 je Mahnung sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Anbieter sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Weiters ist der Anbieter nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Anbieter für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von dem Anbieter schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für dem Anbieter im Zuge der Vertragsabwicklung überlassene Unterlagen sowie im Zuge der Nutzung von C-Ray erstellte, für den Kunden mit vertretbarem Aufwand speicherbare Daten, insbesondere Berichte.

Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung bzw. dem Angebot ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung.

Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung des Anbieters darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung bzw. Lieferung durch den Anbieter, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch den Anbieter zu. Der Anbieter wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde dem Anbieter alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Anbieter mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Anbieter ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Anbieter haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Transportschäden, Betriebssystemfehler, Hardwarefehler, geänderte Betriebssystemkomponenten, geänderte Schnittstellen zu anderen Programmen oder Geräten, sonstige geänderte Parameter der Systemumgebung, Computerviren oder anderer Schadsoftware zurückzuführen sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Monat ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber dem Anbieter gemäß § 933b Abs 1 ABGB ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

8. Haftung und Schadensersatz

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Anbieters und die seiner Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.

Jegliche Haftung des Anbieters für Ansprüche, die auf Grund der von dem Anbieter erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Anbieter seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Der Kunde akzeptiert, dass von dem Anbieter keine dauerhafte Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit der verwendeten oder hergestellten Software, Hardware und anderer Services garantiert werden kann und somit eine Haftung für Schäden aufgrund von Softwarefehlern, Softwarelücken, Datenlecks, Datenverlust, entwendeten Daten oder anderweitiger Ausnützung von Schwachstellen ausgeschlossen ist. Die Nutzung der Software ist kein Ersatz für die menschliche Kontrolle der übermittelten oder erzeugten Daten. Bei Wartung oder sonstigem Ausfall der Software, muss auf eine manuelle Bearbeitung des Kunden zurückgegriffen werden können.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung des Anbieters. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, so haftet der Anbieter hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich.

9. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt oder generiert und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

Der Kunde ist für sämtliche von C-Ray verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

10. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

Die Vertragslaufzeit beträgt, falls im Angebot nicht anders vereinbart, jeweils 3 Monate ab Auftragseingang. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 3 Monate zum vereinbarten Preis, sofern im jeweiligen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollte keine automatische Verlängerung gewünscht werden, kann diese Vereinbarung schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen im Voraus von jeder Vertragspartei gekündigt werden, es sei denn, im jeweiligen Vertrag ist eine abweichende Regelung vorgesehen.

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich von vom Anbieter ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefon, Fax oder mündliche Vereinbarungen genügen dem Schriftformerfordernis nicht. Kündigungen via E-Mail sind nur nach Bestätigung des Anbieters gültig, um eine erfolgreiche Zustellung zu gewährleisten und zu bestätigen. Kündigungen, die vom Anbieter ausgesprochen und via E-Mail dem Kunden zugestellt wurden, können auch stillschweigend akzeptiert werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden dem Anbieter eine stets gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen bzw. die zur Verfügung gestellte Adresse in C-Ray aktuell zu halten.

Bei Auslaufen des Vertragsverhältnisses können die vom Kunden im System überlassenen Daten vom Anbieter jederzeit und unwiederbringlich gelöscht werden.

11. Vertraulichkeit

Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 12, wenn sie

- der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,

- der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 12 überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

12. Übertragung der Rechte und Pflichten

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

13. Datenschutz und DSGVO

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten wie in den angehängten Datenschutzbedingungen aufgeführt, verarbeitet werden dürfen. Durch die Verwendung der Standardvertragsklauseln, welche in den angehängten Datenschutzbedingungen ausgeführt sind und vom Anbieter wie beschrieben implementiert werden, entfällt die Erfordernis eines Datenverarbeitungsvertrags.

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Anbieter die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.